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   BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56   

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BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56 (https://dejure.org/1957,322)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1957 - IV C 212.56 (https://dejure.org/1957,322)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1957 - IV C 212.56 (https://dejure.org/1957,322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1852
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1956 - IV C 28.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    "Als hilfsbedürftig" zieht zu, wer vor der Übersiedlung in das Bundesgebiet hilfsbedürftig war oder sich als unabwendbar hilfsbedürftig werdend fühlen durfte (zu vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - undvom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -).

    Es erfüllt hingegen nicht die gesetzlichen Erfordernisse des § 230 Abs. 2 Ziff. 3 LAG, wenn der Geschädigte erst durch die Einreise in das Bundesgebiet hilfsbedürftig wird (BVerwG IV C 28.55), etwa durch Entgang der in der sowjetischen Besatzungszone bezogenen Rente.

    Bei Beurteilung der "Hilfsbedürftigkeit" sind die gesamten Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, insbesondere in wirtschaftlicher und in gesundheitlicher Hinsicht; die aus dem Gefühl der Verlassenheit entspringende Vereinsamung allein stellt keine Hilfsbedürftigkeit dar, insbesondere nicht, wenn beide Gatten leben, zusammen wohnen und einigermaßen rüstig sind (BVerwG IV C 28.55 und BVerwG IV C 65.56).

  • BVerwG, 21.09.1956 - IV C 65.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    "Als hilfsbedürftig" zieht zu, wer vor der Übersiedlung in das Bundesgebiet hilfsbedürftig war oder sich als unabwendbar hilfsbedürftig werdend fühlen durfte (zu vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - undvom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -).

    Bei Beurteilung der "Hilfsbedürftigkeit" sind die gesamten Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, insbesondere in wirtschaftlicher und in gesundheitlicher Hinsicht; die aus dem Gefühl der Verlassenheit entspringende Vereinsamung allein stellt keine Hilfsbedürftigkeit dar, insbesondere nicht, wenn beide Gatten leben, zusammen wohnen und einigermaßen rüstig sind (BVerwG IV C 28.55 und BVerwG IV C 65.56).

    In gesundheitlicher Hinsicht wird nicht Pflegebedürftigkeit im Sinne hilfloser Gebrechlichkeit vorausgesetzt (Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 65.56); es genügt vielmehr die Notwendigkeit gewisser Betreuung.

  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    Diese Ansicht vertritt unter Anführung von Rechtsprechung und Schrifttum Klinger (2. Aufl. Anm. 303 auf S. 418, dort jedoch Druckfehler: "Zurückweisung" statt richtig "Zurückverweisung") und hat der III. Senat in BVerwGE 2, 135 für einen nach Berliner Verfahrensrecht behandelten Fall ausgesprochen.
  • BVerwG, 26.01.1956 - III C 33.55

    Grundsätzliche Bedeutung der Begriffe hilfsbedürftiger Geschädigter und

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    An der vom III. Senat in seinemUrteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 33.55 - entwickelten Bejahung des "Zusammenführens" der "Familie", wenn ein Kind von einem Elternteil zum anderen oder Eltern von einem Kinde zum anderen hinüberwechseln, ist festzuhalten, da sich nicht sagen läßt, der eine stehe ferner oder näher als der andere.
  • BVerwG, 16.02.1956 - III C 127.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    Der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 127.55 - und vom 7. Mai 1957 - III C 154.55/III C 107.56 -) hierzu entwickelten Rechtsprechung ist beizupflichten.
  • BVerwG, 07.05.1957 - III C 154.55

    Familienzusammenführung zwischen Eltern und Kindern nach § 230 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56
    Der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 127.55 - und vom 7. Mai 1957 - III C 154.55/III C 107.56 -) hierzu entwickelten Rechtsprechung ist beizupflichten.
  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 47.57

    Rechtsmittel

    Mit dem ersten Bedenken, der Geschädigte dürfe nicht zwischen mehreren ihm gleich nahestehenden Kindern dasjenige auswählen, durch welches ihm die Vergünstigungen des Lastenausgleichs zuflössen, hat sich der Senat in der gleichzeitig entschiedenen Sache BVerwG IV C 212.56 eingehend auseinandergesetzt, so daß auf jenes Urteil Bezug genommen werden darf.
  • BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62

    Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der

    BAA 1957 S. 22 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 230 LAG Nr. 5], ferner Urteil vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 6], Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 9], Urteil vom 9. September 1960 - BVerwG IV C 285.59 - [RLA 1961 S. 25 = Buchholz a.a.O., Nr. 38]).
  • BVerwG, 05.09.1968 - III C 93.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen für eine Einbürgerung

    Ein solches Urteil durfte das Verwaltungsgericht nicht fällen (vgl. auch BVerwG, NJW 1957, 1852).
  • BVerwG, 14.03.1963 - II C 73.62

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung der auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts zu § 230 LAG ist bereits ausgeführt worden, daß zwar eine räumliche, eine laufende Betreuung ermöglichende Nähe zwischen der Wohnung des Aufnehmenden und der des Aufgenommenen bestehen muß, daß aber eine kilometermäßige Höchstgrenze nicht festgesetzt werden kann und daß auch der Zuzug in dieselbe politische Gemeinde nicht erforderlich ist (vgl. Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55 - [NJW 1957 S. 1330] , vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 9] und - BVerwG IV C 47.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 8] und vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 120.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 26]).
  • BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66

    Rechtsmittel

    Dabei verlangt der Begriff des Zuziehens nicht unbedingt die Aufnahme in den Haushalt, sondern läßt eine Unterbringung in der Nähe genügen (vgl. Urteile vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 und BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nrn. 8 und 9]).
  • BVerwG, 13.04.1961 - III C 37.59

    Rechtsmittel

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht festgestellt, daß sich die Klägerin drei Wochen bei ihrem Sohn auf Schloß We. aufgehalten hat und daß sie dabei - auch (vgl.Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [ZLA 1958 S. 6]) - den Zweck verfolgt hat, mit ihrem Sohn eine Familienzusammenführung herzustellen.
  • BVerwG, 22.05.1959 - IV C 179.57

    Rechtsmittel

    Bereits im Urteil vom 10. Juli 1957 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß ein Verwaltungsgericht mangels ausdrücklicher Vorschrift die Verwaltungsbehörde nicht anweisen darf, eine beanspruchte Leistung nicht aus einem bestimmten Gesichtspunkte zu versagen (BVerwG IV C 212.56 in NJW 57, 1852, ZLA 58, 6, IFLA 58, 56).
  • BVerwG, 30.08.1958 - III B 316.57

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Vorinstanz hierzu entsprechen den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt sind; eine weitere Klärung ist insoweit nicht mehr zu erwarten (vgl.Urteile vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - undvom 20. September 1956 - BVerwG III C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nrn. 2, 5, 6, 9]).
  • BVerwG, 11.09.1957 - IV C 22.56

    Rechtsmittel

    Ein derartiger Ausspruch ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des III. und IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. III. Senat in BVerwGE 2, 135 und BVerwG IV C 212.56) verfahrensrechtlich nach dem rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsgesetz nicht möglich.
  • BVerwG, 21.07.1959 - IV B 89.58

    Gewährung eines Aufbaudarlehens

    Der erkennende Senat hat in NJW 1957, 1852 [BVerwG 10.07.1957 - BVerwG IV C 212/56] den Sachen IV C 28.55 (NJW 1956, 1939, ELA 1957, 12, MtBl. BAA 1957, 22) und IV C 212.56 (MDR 1957, 634) entschieden, daß nicht nur eine bereits eingetretene, sondern auch eine unmittelbar drohende Hilfsbedürftigkeit genügt.
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